Dienstag, 8. Juli 2008

Solche und ähnliche, vielleicht bessere Stellungsnahme zur Auslegung für die B-Planerstellung Nr. 22 Bau einer Biogasanlage in Dassow wurden heute am

Familie K. Pierstorf


Betrifft: Stellungsnahme zur Auslegung für den B-Plan Nr. 22

Aus: der Begründung zur 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Dassow im Zusammenhang mit der Aufstellung der B-Planes Nr. 22

1. Auf S. 17 steht, dass Dassow im Fremdenverkehrsentwicklungsprogramm, ein Fremdenverkehrsschwerpunkt ist und die Vorranggebiete: Naturschutzgebiete „Küstenlandschaft“, Harkenbekniederung, Uferzone Dassower See dazu gehören.
In den Ausschussversammlungen zu Projekten in Pötenitz und Rosenhagen wird darüber beraten, spielt es keine Rolle in Dassow? Weshalb wird das Problem hier so schnell und leicht abgehakt?
2. Wie kann man auf S. 20 bezüglich des Tourismuslandes/ Fremdenverkehrs dann aber von „… für Menschen geringer Erholungswert …“ sprechen? Sollen wir, die hier leben und wohnen dann hier wegziehen? Warum werden die: ” ... Nistmöglichkeiten für Schwalben und Quartier für Fledermäuse mittleres bis hohes Potential Tiere (an erster Stelle) vor Menschen ...” (an 3. Stelle) erwähnt.
Wie verhält sich der Bau und der Betrieb der Biogasanlage mit diesen Tieren? Hallen werden geschlossen und der ständige Lärm von 90 – 125 dB (A)? Wer führt das Monitorring durch? Wo ist die Faunistische Erhebung, die nachgereicht werden soll?

Zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 22
3. Auf S. 3 werden Schallschutzmaßnahmen erwähnt: 22.00 – 06.00 Uhr keine Silierung bzw. Fahrzeugverkehr in dieser Zeit. Wer setzt das durch und wie verhält sich das mit der Vorbelastung durch den landwirtschaftlichen Betrieb? Wer kann das unterscheiden? Werden Fahrzeuge nachts zurückgeschickt oder parken die dann am Penny?
Ähnliches wird in der Geräuschprognose der ArevaGmbH Bremen ”Bioenergie Dassow”
durch LMS MV/SH GmbH
S. 33 versprochene Einschränkungen: kein nächtliches Silieren, maximal zulässiger Schallleistungspegel der Abgaskamine LW = 91 dB (A), bestehen bleibender nächtlicher Fahrverkehr der Vorbelastung, kein Betrieb der Trocknungsanlage in der Nacht (auch auf Seite 41 und S. 42) Soll das dann aber genau ab 6.00 Uhr geschehen?
Es wird ständig von gesunden Wohn- und Lebensbedingungen geredet. Gesetzlich gesehen werden sie wohl eingehalten, aber für Wohlbefinden der Bürger und den Tourismus der zwar spärlich, aber vorhanden ist (Peters Wappenkrug, Fam. Hunger, Storchennest usw.) sind sie nicht geeignet. Unsere Forderung: An Sonn- und Feiertagen Silierung und Trocknung bzw. Transport erst ab 08.00 Uhr zu beginnen! Hier wird der Tourismus (Zimmer, Hotel, Gastgewerbe wohl geringer werden bzw. eingestellt (siehe Peters Wappenkrug, der kann ja nun endgültig schließen, bringt ja auch nicht genug Steuern).
Laut Lärmgutachten ist keine Belästigung zu erwarten. Wenn aber ein Motorrad voll aufgedreht fährt, dann sind das 90 dB (A). Ich kann von meinem Grundstück solche Motorräder schon 2-3 Kilometer weit hören, d.h. die Geräusche der Fahrzeuge und Anlagen, d.h. mehrere gleichzeitig sind genauso laut und tlw. ständig an. Das führt zu einer permanenten Belästigung. Wer von Ihnen möchte das ertragen?
4. Wer hat eigentlich die Bäume im Kreuzungsbereich Kaltenhofer Weg Brennereiweg (Süd) entfernt und zu welchem Zweck? Wenn für den Bau der Straße, wer hat das angeordnet/ genehmigt?
5. Soll laut S. 57 der Ausgleich bzw. die Kompensation der versiegelten Flächen in Selmsdorf durchgeführt werden. Warum nicht in Dassow? Was hat die Stadt (Gemeinde) davon? Projekte wie der Park, das Schwimmbad oder der Sportplatz usw. wären doch auch hierfür geeignet oder?
Weshalb werden die Daten überarbeitet? Davon war in der Stadtvertretersitzung am 28.05.08 nicht die Rede. (Siehe Begründung zur Satzung S. 66, 67 bzw. 69 Ungeänderte Version und in der Auslegung befindliche beschlossene Version S. 69, 70 und 72!Ursprünglich wurde von einer ”Ruderalen Staudenflur ... 2.376 und einem Flächenäquivalent 1.425,60 Gesamt 3.185,20 ”ausgegangen und nach dem Beschluss weisen die Daten eine Veränderung von ”Ruderalen Staudenflur ... 713 und einem Flächenäquivalent 427,80 Gesamt 2.187,40 ” Somit verändert Sich (S.67 bzw. 70) der Gesamtwert sonstiges Sondergebiet von 29.335,83 auf 28.338,03 und dieses Ergebnis verschönert die Gesamtbilanz S. 69 und 72. Wer hat warum diese Veränderung veranlasst? Warum geschah das nach der Stadtvertretersitzung? Was soll dadurch bewirkt werden?
6. Der Landwirt zeigt sich widersprüchlich. Einerseits produziert die Landwirtschaft zuviel, kann es nicht absetzen, muss stilllegen, unterpflügen usw. andererseits will er intensivieren und dadurch größere Verkehrsprobleme schaffen. S. 69 „ … Ackerflächen würden weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass die Nutzung der landwirtschaftlichen Anlage intensiviert werden würde. Die bestehen-den infrastrukturellen und lärmtechnischen Probleme würden sich möglicherweise verschär-fen. ... ohne die Errichtung der Biogasanlage zu einem Anstieg der Verkehrsmengen zum Landwirtschaftsbetrieb kommen würde.“
Es scheint eher als Druckmittel zum Durchsetzen des Projekts verwendet zu werden.
Außerdem werden die Daten schöngerechnet und schöngeredet. Auf der ersten Versammlung in Peters Wappenkrug sprach Herr Rekittke von max. 12 Fahrten mehr pro Monat das macht für mich 144 Fahrten mehr im Jahr.
Aktueller Ist-Stand 10638 Differenz

und mit Biogasanlage (4,65MW) 11830 1192

Maximale Auslastung (6,2 MW) 12407 1769

Über1700 mehr im Jahr zu 144 angekündigten.
Die Differenz laut Lärm- und Verkehrsprognose Anlage 6 gibt es 6 Ernte-Perioden und nicht wie auf der Informationsveranstaltung am 02.07.08 vorgebrachten 4 Ernte-Perioden.
Warum kann der Landwirt schon vor der Entscheidung Silagevorräte (Mais, Strohhäcksel? ...) anlegen? Weiß er mehr? Woher nimmt er die Gewissheit einer positiven Zusage, dass er schon Baustoffe (Schotter usw.) lagert?
7. In den Gutachten finden wir einen Fehler. Beide Gutachten von der gleichen Firma LMS MV/SH GmbH verwenden denselben Text und unterschiedliche Daten. Geruchsprognose der ArevaGmbH Bremen”Bioenergie Dassow” durch LMS MV/SH GmbH S.5” ... fremdgenutzte Wohnbebauung … 130 bis 150 m entfernt ...” und die Geräuschprognose der ArevaGmbH BremenBioenergie Dassow” durch LMS MV/SH GmbH S. 6 „… fremdgenutzte Wohnbebauung befindet sich in ca. 35 m Entfernung westlich bzw. in ca. 30 m Entfernung südwestlich der geplanten Anlage …“
Ist bei einer solchen fehlerhaften Arbeit der gleichen Gutachtergruppe wirklich von einer ernstzunehmenden Prognose auszugehen?
8. Laut S. 12 BIMSCH § 3 (1+4) „… Gerüche sind zu vermeiden … 6 min. Gestank sind ... 1 Geruchsstunde ...” und S. 10 mehrere Anlagenteile die unterschiedlich stark als Geruchsquellen dienen können. Es wird versprochen, dass es keine Gerüche mehr geben wird, außer beim Anschnitt und bei der Beschickung, bei Transporten durch undichte Behälter (kleckert aus die Straße)....
Wir fordern die Silage in einer Halle zu Lagern, dann kann das Abdecken nicht vergessen werden.
9.Wertminderung der Grundstücke:
Erste Bürger spüren die Folgen der Biogasanlage schon, potentielle Käufer springen ab vom Grundstückskauf (Herr Hunger, Frau Amerding) oder stellen das Bauvorhaben (Baugrundstück zwischen S. Garbe und Familie Ryll) ein, als sie erfuhren, dass die Biogasanlage gebaut werden soll.
10. Warum wurde soviel Heimlichkeit mit dem Investor? Hat er etwas zu verstecken? Transparenz? Wir haben drei Namen gehört/ gelesen … Was soll verheimlicht werden?
Welche Rolle spielen diese Firmen?
Areva Bioenergy GmbH – die mit dem Betreiber zusammen planen

Biogas AG ?
Dassow Biomass Energie GmbH (S. 15) die neue Betreiber-Firma, Wer verbirgt sich dahinter?
=>Nun kommt ein Nachfolger von der Ruhrkohle AG = EVONIK New Energie, die eigentlich in größeren Dimensionen bauen, oder wird alles übergeben oder verkauft und es bleibt als Landwirt ein Zulieferer mit garantierter Abnahme?
11. Wo sind die Faunistische Erhebung und der Landschaftsplan? Warum liegen die nicht mit aus?
12. Was bekommt die Stadt und wann?
Sollte das Gelände verkauft werden, kann es für 20 Jahre abgeschrieben werden.
Die technischen Investitionen ebenso (kürzere Laufzeit). Das Rechnungsbeispiel von Herrn Blanchard mit voraussichtlich ca. 25000 € Einnahmen hat einen Haken, denn seit 2008 ist die Gewerbesteuer-Messzahl bei Kapitalgesellschaften nicht mehr 5% sondern nur noch 3%. Das macht insgesamt 2/5 geringere Einnahmen aus.
Die erste Bauphase bis 2008 3 Module, Gärrestverarbeitung,
zweite Bauphase bis 2010/11 d.h. Geld frühestens 2014/15 und
dann soll noch die „ … Kompletterneuerung des landwirtschaftlichen Fuhrparks …“ erfolgen. Anlage Beantwortung unseres Briefes durch Herrn Blanchard Punkt 8 zu 4

Deshalb fordern wir zusammenfassend für den Fall, dass sie sich gegen das Votum der Bürger (mittlerweile 632 Wählerstimmen) richten, sich für diese Anlage entscheiden und ich betone

”Wir sind gegen die Anlage an diesem Standort!”, dass sie im städtebaulichen Vertrag und in den B-Plan aufnehmen,

  1. dass die Straßen (südliche Zufahrt, Nordtangente) zuerst ausgebaut werden, denn sonst werden die infrastrukturellen und Verkehrsprobleme zu groß, d.h. Bäder-, landwirtschaftlicher und Bauverkehr zumal Pötenitz gesperrt ist. Wer setzt das sonst noch durch wenn die Anlage steht??? Wenn sie nicht ausgebaut werden fährt der Betreiber weiter durch die”geschützten” Straßen. Wir fordern außerdem den Bereich der Klützer Straße (vom Abzweig Kaltenhofer Weg bis zur Nordtangente) den Travemünder Weg und den Brennereiweg für den Landwirtschaftlichen Verkehr zu sperren (so die infrastrukturellen Probleme verkleinern) und somit die Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen für Brennereiweg (wie versprochen bei eigener Zuwegung für die Biogasanlage) und Travemünder Weg sowie Hinterweg durchzusetzen.
  1. dass die Bürger mit den wirklich nötigen Versicherungen abgesichert werden, d.h. eine Betriebs- und Vermögenshaftpflicht abgesichert mit 100 % ”Worst Case” mit Beweislastumkehr (das nicht wir im Falle einer Havarie oder eines Schadens beweisen müssen, woher der Schaden kommt), einer Gesamtabsicherung über den gesetzlichen Rahmen hinaus (also nicht nur Minimalabsicherung)
  1. Wir fordern die alten Gemäuer, wenn sie schon verwendet werden zusätzlich zu isolieren und die Silage (Frischanschnitt) in einer Halle zu Lagern (d.h. sie ist immer abgedeckt), dann können Lärm und Gerüche vermieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass Hühnerkot verwendet werden darf, aber abzudecken ist (S. 7 Punkt 8 Bebauungsplan Nr.22 Stadt Dassow).
  1. Wir fordern außerdem die Erstellung von Grundstücksgutachten vor und nach dem Bau der Biogasanlage und einen dadurch verlorenen Wertausgleich.
  1. Der zukünftige Betreiber spricht von einem”Geben und Nehmen”. Wenn er seine Anlage errichten darf, möchten wir, dass die Kompensationsmaßnahmen auch der Stadt Dassow bzw. dem Umland zugute kommen und nicht irgendwo ... (Siehe oben genannte Projekte bzw. Radweg!).
  1. Unsere Forderung: An Sonn- und Feiertagen Silierung und Trocknung bzw. Transporte erst ab 08.00 Uhr zu beginnen!

Zum Schluss muss ich noch das Verhalten einiger Stadtvertreter kritisieren.

Wir haben nicht mehr den Eindruck, es hier mit objektiven Ansichten zu tun zu haben und erinnern noch einmal an die Artikel der LN vom 02.09.05 Stellungsnahme von Herrn Mews bezüglich der Renaturisierung des Pötenitzer Küstenüberflutungsmoores (Siehe Anlage!).
Die Äußerungen, dass es einem Stadtvertreter egal sei ob 60 oder 600 Bürger dagegen sind und sie keine für ihn erkennbaren Argumente haben, lasse ich so stehen.
Oder das man sich iritiert äußert: Warum haben denn Bürger aus Pötenitz, Barendorf usw. unterschrieben, die sind doch keine Dassower? Deren Volksvertreter stimmen aber hier mit ab.
Briefe werden nicht oder nicht allzu ernst genommen beantwortet. Wenn man Ängste und Befürchtungen der Bürger mit der Gegenfrage: ”Wie definieren sie garantieren ...?” oder zu den Pannen und Havarien in den erwähnten BGA’s antwortet, dass es sich um andere technische Anlagen handelt, als die gebaut werden soll. Erklären sie uns die technischen Unterschiede dieser anderen BGA’s und beweisen Sie, dass das hier nicht passieren kann!
Sich zu weigern Briefe zu beantworten, die persönlich an die gerichtet sind („ … Mich kann keiner zwingen irgendwelche Briefe zu schreiben…“), zeigen mir nur wie ernst wir Bürger in Wirklichkeit genommen werden und was man eigentlich unter Bürgerverantwortung versteht.
Bis jetzt wurden unsere Fragen und Wünsche nur oberflächlich behandelt, kaum beantwortet (schon gar nicht schriftlich, wie es erwünscht war und sich eigentlich verbindlich gehört) und versprochene Aufgaben werden nicht erledigt oder letztendlich sogar geleugnet.
Wo ist die versprochene Vorteils- und Nachteilsbilanz der Stadt Dassow?
Wenn man unsere Argumente nicht anerkennt und selber keine wirksamen nennen kann ... bzw. nicht widerlegen kann, wie kann man dann entscheiden?
Wie stehen nun die Politiker zum Verbrennen von Nahrungsmitteln, zur Sicherheit der Bürger?
Es vermittelt den Eindruck, dass Sie schon längst eine Entscheidung getroffen haben und dieses Projekt befürworten.
Denken Sie bitte daran, dass im Falle einer Havarie oder anderer Folgen, Sie mit Ihrer Entscheidung für dieses Objekt eine Mitverantwortung tragen und sie sich auf Investoren und Betreiber verlassen.
Wir bitten um Überprüfung unserer Bedenken und erwarten endlich schriftliche Antworten auf unsere Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Pierstorf

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